Nachhaltigkeitsberichterstattung erklärt
Was ist die CSRD?
Die CSRD ersetzt die bisher geltende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), die die Grundlage für die Berichtspflicht über die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen in der EU bildete.
Was muss berichtet werden?
Die CSRD führt das European Single Electronic Reporting Format (ESRS) ein und schreibt spezifische Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) vor. Die Unternehmen müssen regelmäßig über die sozialen und ökologischen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt und die Gesellschaft berichten.
Kurz gesagt, die CSRD legt die Anforderungen fest, während die ESRS-Standards den Inhalt der neuen Offenlegungspflichten definieren.
Mit der CSRD wird auch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit eingeführt. Dies bedeutet, dass nicht nur die Auswirkungen des Klimas auf ein Unternehmen als wesentlich angesehen werden, sondern auch die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima. Dies hilft den Unternehmen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt besser zu verstehen und stellt sicher, dass Investoren und Stakeholder umfassend über die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens informiert sind.
Wie müssen die Unternehmen berichten?
Die Angaben im Rahmen der CSRD müssen öffentlich gemacht und von einem unabhängigen Dritten bestätigt werden.
Wer ist betroffen?
Die CSRD gilt für ein breites Spektrum von Unternehmen, darunter:
- große europäische Unternehmen,
- börsennotierte KMU,
- Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften.
Um als “Großunternehmen” im Sinne der CSRD zu gelten, müssen Organisationen zwei der drei Kriterien erfüllen:
- eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR,
- ein Nettoumsatz von 40 Mio. EUR,
- mehr als 250 Beschäftigte.
Mit der geplanten Umsetzung der CSRD im Januar 2024 für alle qualifizierten Organisationen ist es für Unternehmen unerlässlich, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.
