Häufig gestellte Fragen
IT-Infrastruktur beschreibt die Komponentensicht eines Unternehmens — Hardware, Software, Netzwerke, Rechenzentren, Cloud-Dienste. Digitale Infrastruktur ist der breitere Begriff: Er umfasst die gesamtwirtschaftliche Sicht inklusive Konnektivität, Datenplattformen, Edge-Knoten und der regulatorischen Rahmenbedingungen. Im Mittelstand 2026 ist diese Unterscheidung budgetrelevant: Wer nur IT-Infrastruktur kalkuliert, unterschätzt die Plattform- und Integrationsschicht regelmäßig. Wir empfehlen, in der Definition beide Sichten parallel zu führen — die Komponentensicht für die Beschaffung, die Architektursicht für die Geschäftsführungsentscheidung.
Pragmatisch und hybrid. Die DSAG-Investitionsdaten für 2026 zeigen 42 Prozent S/4HANA On-Premises, 22 Prozent Private Cloud und nur 6 Prozent Public Cloud. Mittelständische Hersteller mit 100 bis 500 Beschäftigten betreiben typischerweise drei bis fünf Cloud-Provider parallel, dazu mindestens ein On-Premises-Rechenzentrum am Hauptstandort. Die Definition folgt also nicht einer Cloud-First-Doktrin, sondern einer Architekturlogik, die latenzkritische Prozesse und regulatorische Pflichten zuerst sortiert und Cloud-Anteile gezielt einsetzt, wo sie betriebswirtschaftlich sinnvoll sind.
Eine vollständige Definition umfasst sechs Komponentengruppen: die Netzschicht (Glasfaser, Mobilfunk, SD-WAN), die Rechenschicht (On-Prem-Rechenzentrum, Private Cloud, Public Cloud, Edge), die Plattformschicht (Container-Orchestrierung, Datenbanken, Integrations-Middleware), die Anwendungsschicht (ERP, MES, CRM, PIM, branchenspezifische Systeme), die Datenschicht (Data Lake, Stammdatenmanagement, Analytics) und die Sicherheits- und Compliance-Schicht (Identity-Management, NIS2-Dokumentation, DSGVO-Prozesse). Wer eine dieser Schichten beim Definieren weglässt, baut eine Lücke ein, die später teuer wird. Die EU-weite Vergleichsbasis liefert die Eurostat-Digitalisierungsstudie 2026.
Beide Regelwerke verändern die Definition substanziell. NIS2 ist seit Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen; das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit 2026 in Kraft. Der Cyber Resilience Act gilt ab 2027 verpflichtend. Eine Infrastruktur-Definition für 2026 muss daher dokumentieren, welche Komponenten in den Anwendungsbereich fallen, wer die Verantwortung trägt, wie Vorfälle gemeldet werden und welche Sicherheitsanforderungen die Lieferanten erfüllen. Wir empfehlen, NIS2-Mapping und Lieferkette-Sicherheit als feste Bestandteile jeder Infrastruktur-Definition zu führen, nicht als nachgelagerten Compliance-Anhang.